Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Immobilienverband IVD Bundesverband
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10179 Berlin
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Das sagen unsere Mitglieder über den IVD
Das sagen unsere Mitglieder über den IVD
RAin Annett Engel-Lindner
Immobilienverwaltungsrecht
Der IVD hat ein belastbares Netzwerk an über 60 Rechtsexperten, auf das unsere Mitglieder zurückgreifen können.
Verwalter können sich bei Fragen zum Immobilienverwaltungsrecht auf Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner verlassen. Sie berät seit über zehn Jahren zu Rechtsfragen rund um die Immobilienverwaltung.
Der Preis der Mitgliedschaft richtet sich nach dem Regionalverband, dem Sie angeschlossen sind. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich bezahlen. Im Monat zahlen Sie je nach Regionalverband zwischen 67 Euro und 95 Euro.
Ab 67 Euro pro Monat
alle Vorteile genießen
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Muster-Beschlüsse kostenfrei
Mit der großen Sammlung an rechtssicher formulierten Muster-Beschlüssen vom IVD sind WEG-Verwalter stets auf der sicheren Seite.
Rechtsrat inklusive
Rechtsthemen gehören zum Verwalter-Alltag dazu. IVD-Mitglieder können jederzeit eine rechtliche Erstberatung von unseren Anwälten erhalten.
Vertriebspower mit ivd24
Gegen eine geringe Pauschale können Wohnungen im IVD-internen Portal ivd24.de unbegrenzt vermarktet werden. So lässt sich einiges sparen.
Umfangreiche Musterbeschluss-Sammlung kostenfrei nutzen
Rechtliche Erstberatung kostenlos
Mit einer Mitgliedschaft im IVD geht Ihre Immobilien-Verwaltung schneller voran:
Der Zensus 2022 steht an
Stichtag ist der 15. Mai 2022
Sie sind Verwalter, haben Post vom statistischen Landes- oder Bundesamt bekommen und sollen Auskunft erteilen über die von Ihnen verwalteten Wohnobjekte und deren Eigentümer?
Wir zeigen Ihnen was zu beachten ist und bieten Ihnen unsere kostenlosen Vorlagen zum Download an.
Die wichtigsten Fragen & Antworten
Bin ich zur Auskunft verpflichtet?
Kann ich widersprechen?
Antwort:
Ja
Antwort:
Nein, denn das Zensusgesetz verpflichtet unwiderruflich zur Auskunft
Bis wann muss ich Auskunft geben?
Antwort:
Jedes statistische Landesamt setzt eigene Fristen, die es einzuhalten gilt. Etwa 6 Monate vor dem neuen Zensusstichtag werden aktualisierte Bestandslisten und ggf. Eigentümerlisten angefordert. Im Jahre 2020 wird es zunächst keine weiteren Anforderungen mehr geben
Welche Daten müssen geliefert werden?
Antwort:
Zwischen Januar 2019 und voraussichtlich Mai 2022 müssen sukzessive folgende Daten geliefert werden:
Wird der Zensus 2021 wegen der Corona-Krise verschoben?
Antwort:
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den Zensus um ein Jahr zu verschieben. Hierzu liegt bereits ein Referentenentwurf vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im Sommer eingeleitet und gegen Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Muss ich die Mieter informieren?
Antwort:
Ja. Sie müssen die Mieter nach Art. 13 DSGVO über die Weitergabe ihrer Daten zu statistischen Zwecken an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder informieren. Verwalter sollten daher prüfen, ob in Mietverträgen oder speziellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter, die seit Inkrafttreten der DSGVO geschlossen wurden, eine Generalklausel über die Weitergabe ihrer Daten, die auf rechtlichen Verpflichtungen beruhen, enthalten ist. Eine Vorlage finden Sie unter "Downloads".
Antwort:
Es besteht jedenfalls kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung. Wir haben eine Vorlage für einen entsprechenden Musterbeschluss für Sie erstellt. (Siehe Downloads)
Wird der Mehraufwand bezahlt?
Antwort:
Ja, das können Sie aber auch generell tun. Eine Vorlage finden Sie weiter unten unter "Downloads".
Kann ich aufgrund der Corona-Krise eine Fristverlängerung beantragen?
Antwort:
In der Regel müssen Sie die Daten über das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core hinterlegen, bei dem Sie sich zuvor registrieren müssen.
Wo muss ich die Daten hinschicken?
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Das sagen unsere Mitglieder über den IVD
Thomas Klemmer
Geschäftsführer
GLOBAL Institut Immobilien GmbH
"Mir als Verwalter bietet der IVD einen großen Mehrwert. Die rechtssicher vorformulierten Musterbeschluss-Texte sind sehr hilfreich und die Seminare halten mein Wissen stets auf dem neuesten Stand."
Thomas Klemmer
Geschäftsführer
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