Neuregelung der Maklerprovision
#TeilenVerbindet
#KeineHalbenSachen
Was Makler jetzt beachten müssen
Ab dem 23. Dezember 2020 gelten verbindliche Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Da der Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen soll als der Verkäufer, ergeben sich drei Varianten.
Wir erklären, wie diese funktionieren und worauf Makler achten müssen.
Unsere IVD-Broschüre, Textbeispiele und Formulierungsvorschläge können Sie kostenfrei anfordern:
Maklerprovision 2.0
Ab dem 23. Dezember 2020 wird die Aufteilung der Maklerprovision neu geregelt. Immobilienmakler haben dann mehrere Möglichkeiten, mit ihren Kunden ins Geschäft zu kommen.
Variante 1:
Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag
Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche
Variante 2:
Käufer bezahlt maximal 50%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag
Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision
Variante 3:
Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag
Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig
Die wichtigsten Fragen & Antworten
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Die drei Provisionsmodelle
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
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10179 Berlin
Telefon: 0 30 / 27 57 26 - 0
Telefax: 0 30 / 27 57 26 - 49
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Egal, ob Sie lieber mit der Teilung der Provision oder mit der reinen Innenprovision arbeiten - Auf unseren zwei Kampagnenseiten erklären wir Ihren Kunden die neuen gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision. Verlinken Sie eine der beiden Seiten in Ihrer Kommunikation und überzeugen Sie Verkäufer von den Vorteilen der von Ihnen gewählten Variante.
#TeilenVerbindet
Wann immer Käufer und Verkäufer sich die Provision teilen
#KeineHalbenSachen
Für alle, die mit 100% Innenprovision arbeiten
Kampagnenseiten
Geben Sie Ihr Eigentum in gute Hände - 10 Gründe für einen Qualitätsmakler"
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Überzeugen Sie Verkäufer mit der hochwertigen IVD-Broschüre „Geben Sie Ihr Eigentum in gute Hände - 10 Gründe für einen Qualitätsmakler". Der vierseitige Flyer im Großformat (20x20 cm) ist auf 250g starkem Papier gedruckt und bietet auf der Rückseite ausreichend Platz für Ihren Stempel oder Ihr Firmenlogo.
Egal ob als edles Goodie in Exposémappen, als Werbemittel oder Posteinwurf - mit dem IVD-Flyer überzeugen Sie potenzielle Kunden von Ihrem Wert.
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Verkäufer überzeugen
Für wen gilt dieses Gesetz?
Das Gesetz gilt, sofern der Makler ein Unternehmer und der Käufer eine natürliche Person ist. Außerdem trifft es für Wohnungen und Einfamilienhäuser zu. Dazu zählen beispielsweise auch Doppelhaushälften oder Reihenhäuser.
Was ändert sich ab dem 23. Dezember 2020?
Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision geteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben Käufer die Provision alleine getragen. Letzteres ist zukünftig nicht mehr möglich. Makler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.
Ab wann gilt die neue Verteilung der Maklerprovision?
Die Regelung tritt zum 23. Dezember 2020 in Kraft.
Was ist mit unbebauten Grundstücken? Gelten die Regelungen da auch?
Nein.
Was passiert mit Verträgen, die vor dem 23. Dezember 2020 geschlossen worden sind?
Vereinbarungen zwischen Makler und Verkäufer, wonach der Makler berechtigt ist, sich die Provision alleine oder überwiegend vom Käufer versprechen zu lassen, sollten spätestens bis zum Inkrafttreten am 23. Dezember 2020 angepasst werden. Nach Inkrafttreten kann sich der Käufer nicht rechtswirksam verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.
Worauf Sie in der Übergangszeit noch achten müssen sowie einen Formulierungsvorschlag zur Anpassung der Alleinaufträge finden Sie hier.
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Im Fall der Doppeltätigkeit bei Variante 1 (Doppeltätigkeit) muss zwar kein Zahlungsnachweis erbracht werden, um die Fälligkeit des Provisionsanspruches auszulösen. Wie kann man hier Transparenz herstellen, um Misstrauen des Käufers zu begegnen?
Bei der Variante 1 empfiehlt sich die Aufnahme einer deklaratorischen Maklerklausel im Notarvertrag. Diese gibt dem Makler zwar keinen eigenen Anspruch, sorgt aber für Transparenz, in dem sie den Inhalt der Maklerverträge mit Käufer und Verkäufer wiedergibt. Einen Formulierungsvorschlag finden Sie hier.
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Wie setzt man das neue Textformerfordernis um?
Bisher war der Abschluss eines Maklervertrages auch durch konkludentes Handeln, also eine durch schlüssiges Verhalten, möglich. Ab dem 23. Dezember 2020 bedürfen Maklerverträge der Textform, unabhängig davon, wer den Makler bezahlt. Textform bedeutet aber nicht Schriftform, hier reicht also auch eine E-Mail. Weitere Hinweise und einen Formulierungsvorschlag finden Sie hier.
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IVD-Mitglieder können den Film gerne auf ihre Webseite stellen oder ihn auf ihren sozialen Netzwerken teilen. Eine Personalisierung ist ebenfalls möglich (hier für 249 Euro im IVD-Webshop bestellen).
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